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   LSG Sachsen, 16.05.2003 - L 4 RA 275/02   

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https://dejure.org/2003,41408
LSG Sachsen, 16.05.2003 - L 4 RA 275/02 (https://dejure.org/2003,41408)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16.05.2003 - L 4 RA 275/02 (https://dejure.org/2003,41408)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2003 - L 4 RA 275/02 (https://dejure.org/2003,41408)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.05.2003 - L 4 RA 275/02
    Hingegen kann aus der bloßen Anwendung von Vorschriften eines Gesetzes oder deren Erwähnung in der Begründung eines anderen Verwaltungsaktes nicht entnommen werden, der Bescheid solle eine eigenständige Feststellung i.S. von § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) verlautbaren (vgl. dazu BSG, Urteil vom 09.04.2002 B 4 RA 31/01 R).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.05.2003 - L 4 RA 275/02
    Die Anordnung, bis zum 31.12.1991 "die leistungsrechtlichen Regelungen der jeweiligen Versorgungssysteme weiter anzuwenden", bezog sich daher grundsätzlich nur auf Personen, die am Tag vor dem 01.07.1990 in ein Versorgungssystem konkret einbezogen waren (stRspr. seit BSGE 72, 50, 61 ff. [BSG 27.01.1993 - 4 RA 40/92]), ferner auf solche, die an diesem Stichtag in eine "Versorgungsanwartschaft" i.S. von EV Nr. 9 ohne spezifische Versorgungszusage einbezogen waren, weil in dem System ein besonderer Akt der Einbeziehung nicht vorgesehen war (BSG SozR 3-8120 Kap. VIII H III Nr. 9 Nr. 2).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 39/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.05.2003 - L 4 RA 275/02
    Die innerhalb eines Jahres nach Erlass der Verordnung ergangene 2. DB konkretisierte dieses Anliegen und kann deshalb (nur) mit ihren abstrakt-generellen und zwingenden Vorschriften vom Bundesrecht als verlässliche Grundlage für die Beurteilung genommen werden, ob eine bis zum 30.06.1990 in der DDR ausgeübte Beschäftigung dem Versorgungssystem der AVItech zugehörte (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 B 4 RA 39/01 R).
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